Entdecken und testen Sie den Unterschied mit unseren Bodenreinigungsgeräten!Mieten Sie jetzt eines unserer beiden Bodenreinigungsgeräte, Uniprof s oder Uniprof m, und erleben Sie perfekte Reinigungsergebnisse auf allen Bodenarten. Dank der vielseitigen Bürsten passen sich die Geräte optimal an verschiedene Bodenbeläge an – von Fliesen über Parkett bis hin zu Teppichen. Testen Sie den Komfort und die Effizienz unserer Maschinen ganz ohne Kaufverpflichtung! Probieren Sie es aus und lassen Sie Ihre Böden in neuem Glanz erstrahlen! Jetzt anfragen und saubere Ergebnisse geniessen!
PreiseInkl. zwei Bürsten *Die Miet- und Kautionszahlung erfolgt Vorab.
Unsere BürstenZwei Bürsten inklusive. Weitere Bürsten können auf Anfrage dazu gemietet werden.
NebenkostenAlle Nebenkosten wie Reinigung oder Wartung während der Mietdauer trägt der Mieter. Bei einer verschmutzten Maschine nach Rückgabe wird eine Reinigung verrechnet. 100 CHF (pro Stunde)
KautionDer Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 130 CHF. Diese wird nach Rückgabe des Mietgegenstands und Prüfung auf Schäden ohne Beanstandung sofort zurückerstattet. Die vereinbarte Erstattung der Kaution, veranlassen wir entsprechend der ursprünglichen Zahlungsmethode der Kaution.
Selbstabholung oder TransportDie Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgt zu den vereinbarten Abholzeiten des Vermieters, an dem Standort des Vermieters, in 4710 Herbetswil. Der Transport durch den Mieter, an den Bestimmungsort, sowie der Ladungs- und Transportsicherung erfolgt durch den Mieter auf eigene Gefahr und eigene Kosten. Der alternative Transport durch den Vermieter, zum gewünschten Bestimmungsort des Mieters, kann zuzüglich zu dem Mietpreis gebucht werden und wird mit 0.95 CHF pro Kilometer verrechnet. (bis 100km) Lux Generalvertretung Schweiz
Vertreten durch: JSK Marketing GmbH Baumgartenstrasse 331 CH-4715 Herbetswil/SO +41 (0) 62 557 12 69 [email protected]
Haftung, Schäden & VerlustDer Mieter haftet für Schäden oder Verlust des Gerätes während der Mietdauer. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät am Ende der Mietdauer in sauberem, funktionsfähigem und mangelfreiem Zustand zurückzugeben. Im Falle eines verschmutzten Mietgegenstandes ist der Vermieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung, je nach Verschmutzung im Wert von 100 CHF (pro Stunde) zu verrechnen. Schäden des Mietgegenstandes sind unverzüglich nach Entstehung und Kenntnisnahme dem Vermieter zu melden. Für Beschädigungen und dem Verlust des Mietgegenstandes ist der Mieter ersatz- und schadensersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten oder von anderen Personen, denen er den Gebrauch des Mietgutes überlassen hat, verursacht werden. Der Mieter ist insoweit verpflichtet, ausrechende Vorsorgemassnahmen zur Verhinderung z.B. eines Diebstahls des Mietgegenstandes zu treffen. Bei Schäden oder Verlust des Mietgegenstand hat der Mieter dem Vermieter entweder den Zeitwert des Mietgegenstandes oder die Reparaturkosten zu ersetzen, falls diese niedriger sind. Entsprechendes gilt für Schäden an zugehörigen Teilen bzw. Zubehör des Mietgegenstandes. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Mietgegenstands und wenn der Mieter den Verlust schuldhaft verursacht hat, bleibt er für die Dauer des Verlustes oder Diebstahls schadensersatzpflichtig. Wird der Mietgegenstand wiedergefunden, bleibt die Schadensersatzpflicht für den Zeitraum des Verlustes oder Diebstahls bestehen. Insbesondere hat er für die Dauer des Verlustes eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen, die dem Mietpreis für die Dauer des Verlustes entspricht.
IdentitätsnachweisDer Mieter ist verpflichtet einen Identitätsnachweis vorzulegen. Das Mietgerät wird nur dann vermietet, wenn ein gültiger Reisepass, Führerschein oder Personalausweis vorgelegt wird. Der Mieter stimmt zu, dass eine Kopie, des vorgelegten Ausweises gemacht wird. Diese wird ausschliesslich für den Vertrag hinterlegt.
KündigungEine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags ist mit einer Frist von 24h vor Mietbeginn möglich. Ansonsten ist der Vermieter dazu berechtigt, eine Ausfallentschädigung von 100 CHF in Rechnung zu stellen.
MietanfrageBitte benutzen Sie für eine Mietanfrage unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. |